Öffnungszeiten Montag bis Freitag
7:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Abweichende Öffnungszeiten nach Absprache
Wir haben freie und teilsubventionierte Plätze !
Allgemeine
Geschäftsbedingungen des
Verein Kinderkrippen Kleiner
Mozart in Basel
(Stand 28.10.2014 alle
vorangegangenen Versionen verlieren die Gültigkeit)
Aufgaben und Ziel der
Einrichtung:
Unser Anspruch ist es für Babys und
Kleinkinder eine Umwelt und Atmosphäre zu schaffen, die
bunt und gleichzeitig stimulierend ist. Wir setzten Massstäbe
in der Betreuung von Kleinkindern und in deren Förderung in
diesen frühen und sehr wichtigen
Jahren. Denn schon hier werden die Weichen für das zukünftige
Leben gesetzt. Wir bieten Entwicklungsgespräche
an, wobei natürlich nach Bedarf
auch mehrere Gespräche möglich sind. Zusätzlich
bieten wir gerne Eltern / Kind Beratungen an. Bitte
vereinbaren Sie dafür einen
Termin mit uns. Die Kinderkrippen Kleiner Mozart in Basel
bietet somit ein Angebot, welches den Eltern hilft den
beruflichen Wiedereinstieg mit gutem Gewissen zu starten, da
wir diese pädagogisch unterstützen
und die Kinder in ihrer Entwicklung sinnvoll fördern.
Babylounge:
Speziell für unsere Kunden bieten wir
eine Babylounge an. In dieser speziellen und kleinen Gruppe
wird ihr Baby (3 Monate bis 18 Monate) intensiv und
fürsorglich betreut. In unserem Tandemprogramm werden die
Babys mit den älteren Kindern zu bestimmten Aktivitäten
wie Mittagessen, Spazieren etc. zusammengeführt,
so dass eine familiäre Atmosphäre
entsteht.
Kinderkrippe Öffnungszeiten:
Unsere
Kinderkrippen / Kita in Basel Kleiner Mozart hat folgende
Öffnungszeiten. Montag bis Freitag 7:00 bis 18:00 Uhr. Änderungen
sind vorbehalten!
Mindestanwesenheit:
Die
Mindestanwesenheit beträgt 2 ganze Tage.
Zusatzbetreuung:
Möchten Sie ihr Kind zusätzlich zu den
vereinbarten Tagen in unseren Kinderkrippen in Basel
betreuen lassen, ist dies nach Absprache mit der zuständigen
Betreuungsperson und unter Berücksichtigung
der maximalen Kinderanzahl pro Gruppe möglich.
Zusätzliche
Betreuungszeiten werden separat in Rechnung gestellt.
Zusatzbetreuung können Sie auch Halbtags in Anspruch nehmen.
Urlaub:
An Nationalfeiertagen sind unsere
Kinderkrippen in Basel geschlossen. Am Vortag endet die
Krippen bereits um 16:00 Uhr. An Regionalfeiertagen ist die
Krippe geöffnet. Ab Weihnachten bis einschliesslich Neujahr
(24.12. bis 1.1.) sind die Kinderkrippen in Basel
geschlossen. Änderungen
sind vorbehalten!
Beiträge: Monatsbeiträge, Beiträge für
Zusatzbetreuung:
Gerne unterbreiten wir Ihnen ein
individuelles Angebot für Ihre Betreuungswünsche bzw. lassen
wir Ihnen unsere Preis- und Leistungstabelle zukommen.
Sprechen Sie uns gerne dazu an.
(Zum
Kontaktformular)
Depotzahlung:
Bei
Vertragsabschluss ist eine Depotzahlung fällig.
Dieses Depot wird unverzinslich aufbewahrt und bei Auflösung
des Vertrages mit der letzten Abrechnung verrechnet.
Zahlungsmodalitäten:
12 mal im Jahr wird der
Monatsbeitrag erhoben. Der Betrag ist monatlich im Voraus
zahlbar und jeweils bitte bis spätestens
28. des Monats auf das Konto der Kinderkrippe Kleiner Mozart
einzuzahlen. Werden Zusatzbetreuung oder Überstunden in
Anspruch genommen wird dies separat am Ende des Monats in
Rechnung gestellt. Bei Krankheit, Urlaub, usw. können wir
Ihnen keine Reduktion gewähren,
da wir für Ihr Kind den
Krippenplatz zur Verfügung stellen. Können Sie den
Betreuungsbeitrag nicht aus eigener Kraft leisten, wenden
Sie sich bitte vertrauensvoll an die Krippenleitung. Wir bemühen
uns um Subvention durch die Stadt Basel.
Allgemeine
Modalitäten: Anmeldung:
Das
Anmeldeformular können Sie auf der Webseite der
Kinderkrippen Kleiner Morzart herunterladen. Bei Fragen zur Anmeldung steht
Ihnen gerne die Krippenleitung zur Verfügung.
Aufnahmekriterien:
Die Kinderkrippen / Kita Kleiner
Mozart in Basel nimmt jedes Kind im Alter ab 3 Monaten auf.
Die Aufnahme findet in der Reihenfolge der Anmeldungen
statt. Selbstverständlich können
Sie sich kostenlos auf eine Warteliste setzen lassen.
Eintritt:
Ein Eintritt ist jederzeit möglich. Bei
einer Neuaufnahme wird vorab ein Betreuungsvertrag
abgeschlossen. Nach Eingang der Depotzahlung ist der
Krippenplatz für Sie reserviert
Eingewöhnung:
Die Eingewöhnungszeit ist für das Kind, die Eltern und das
Personal ausserordentlich wichtig. Die Eltern sollten
anfangs längere Zeit in der
Krippe anwesend sein um dem Kind die Eingehwöhnung zu
erleichtern. Bitte planen Sie das mit ein.
Kündigung:
Der Betreuungsvertrag kann beidseitig mit
einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende gekündigt
werden. Die Kündigung hat
schriftlich und eingeschrieben bzw. gegen Quittung
persönlich zu erfolgen.
Nichtantritt des Vertrages:
Bei Nichtantritt des Vertrages fallen die vollen Kosten
bis zum Ablauf der Kündigungsfrist
(3 Monate) an.
Änderung der Betreuungstage:
Die vereinbarten Betreuungstage sind verbindlich und können
aus organisatorischen Gründen
nicht von Woche zu Woche getauscht werden. Änderungen
der Betreuungstage bitten wir Sie mit einer Frist von einem
Monat zum Monatsende schriftlich zu beantragen. Wünschen
Sie eine Aufstockung der vereinbarten Betreuungstage kann
dies nur in Abhängigkeit der
maximalen Betreuungsplätze pro
Gruppe geschehen. Alternativ bieten wir gerne an die Übergangszeit
durch die Zusatzbetreuung abzufangen.
Aufsichtspflicht:
Für die Zeit der Betreuung des Kindes
in der Einrichtung übertragen die Erziehungs- berechtigten
ihre Aufsichtspflicht auf das Personal der Einrichtung. Die
Aufsichtspflicht des Personals beginnt mit der persönlichen Übernahme
des Kindes von den Erziehungsberechtigten oder einer dafür
von den Eltern berechtigten Person. Sie endet mit der Übergabe
durch das Personal der Einrichtung an die
Erziehungsberechtigten oder einer dafür
von den Eltern berechtigten Person. Die Eltern erklären
sich damit einverstanden, dass das Kind die Räumlichkeiten
in Begleitung des Personals verlassen darf, z.B. für
Ausflüge.
Krankheit oder Abwesenheit der
Betreuer/innen:
In dringenden Fällen,
in denen durch Krankheit eine oder mehrere Betreuungskräfte
nicht Erscheinen können, können auch vorübergehend
Aushilfskräfte beschäftigt
werden. Sollte ein solcher Ersatzbetrieb nicht möglich sein,
muss die Kinderkrippe vorübergehend
geschlossen werden. Die Pflicht zur Entrichtung des
Betreuungs- geldes bleibt hiervon unberührt.
Tagesmodalitäten Bringen
und Abholen der Kinder:
Bringen Sie bitte Ihr Kind /
Ihre Kinder im Zeitraum von 7:00 bis 8:45 Uhr und holen sie
diese, wenn möglich im Zeitraum von 17:00 bis 17:45 Uhr
wieder ab. Versuchen Sie diese Zeiten einhalten zu können,
damit die Betreuer für die Kinder einen geregelten
Tagesablauf gestalten können. Sollte es Ihnen nicht möglich
sein diese Zeiträume
einzuhalten, sprechen Sie es bitte mit der Krippenleitung
ab.
Erreichbarkeit der Eltern:
Bitte stellen Sie
sicher dass mindestens ein Elternteil oder eine Drittperson
telefonisch während den
Betreuungszeiten erreichbar ist. Bitte teilen Sie uns auch
hier eventuelle Änderungen bei Telefonnummern mit.
Fernbleiben und Abmeldung:
Beim Fernbleiben des
Kindes bitten wir Sie uns aus organisatorischen Gründen so
früh wie möglich oder falls
möglich schon am Vortag zu informieren.
Persönliches
Kleider und Schuhe:
Bringen Sie für Ihr Kind eigene
Hausschuhe und den Jahreszeiten entsprechende Wechselkleider
mit. Ziehen Sie Ihrem Kind bequeme Kleidung an. Im Sommer
geben Sie bitte ihrem Kind aus hygienischen Gründen seine
eigene Sonnencreme in die Krippe mit. Für Schäden
an persönlichen Gegenständen der
Kinder übernimmt die Krippe keine Haftung.
Krankheit:
Die Kinderkrippen / Kita Kleiner Mozart in
Basel behält sich vor, nach
eigenem Ermessen erkrankte Kinder morgens nicht aufzunehmen.
Erkrankt ein Kind während der
Betreuungszeit wird der / die Erziehungsberechtigte
informiert und ist verpflichtet das Kind unverzüglich
abzuholen, bzw. eine Person des autorisierten
Personenkreises mit der Abholung umgehend zu beauftragen.
Bei schwerwiegenden, ansteckenden und fiebrigen Erkrankungen
dürfen wir das Kind nur nach Gesundung mit einer aktuellen ärztlichen
Bescheinigung wieder in die Einrichtung aufnehmen. Bei
akuten Verletzungen und Notfällen kann das Kind dem ärztlichen
Notfalldienst vorgestellt werden.
Medikamente:
In der Kinderkrippe werden Medikamente nur in Ausnahmefällen
nach schriftlicher ärztlicher Verordnung verabreicht. Bitte
teilen Sie uns diesbezüglich schon bei der Anmeldung mit ob
und in welchen Mengen Ihr Kind Medikamente zu sich nehmen
muss.
Allergien:
Bitte teilen Sie uns bei der
Anmeldung mit ob Ihr Kind Allergiker ist. Vor allem im
Bereich des Essens sind wir darauf angewiesen, dass Sie uns
auch über neu auftretende Allergien informieren.
Sicherheit Versicherung der Kinder:
Der Abschluss einer
Kranken-, Unfall-, und Privathaftpflichtversicherung liegt
bei den Eltern. Die Kinderkrippen / Kita Kleiner Mozart
übernimmt keine Haftung für Schäden,
die das Kind während seines
Aufenthaltes und / oder Exkursionen verursacht.
Versicherung der Kinderkrippe:
Die Kinderkrippe verfügt
über eine Betriebshaftpflichtversicherung. Soweit nicht die
Unfallversicherung die Träger
von der Haftung freistellt, haftet dieser nur für Schäden
aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit, die auf einer grob fahrlässigen
Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder
Erfüllungsgehilfen des Trägers
beruhen. Ferner haftet der Träger
nur für sonstige Schäden, die
auf einer grob fahrlässigen
Pflichtverletzung des Trägers
oder auf einer vorsätzlichen
oder grob fahrlässigen
Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder
Erfüllungsgehilfen des Trägers
beruhen. Eine darüber hinausgehende Haftung ist
ausgeschlossen. Für Beschädigungen,
die Verwechslungen und den Verlust von Kleidungsstücken
und anderen von Kindern mitgebrachten Gegenständen
(z.B. Spielzeug, Taschen, Schmuck o.ä.)
wird keine Haftung übernommen.
Abholung der Kinder
durch Verwandte und Bekannte („Nichteltern”):
Zur
Sicherheit der Kinder dürfen diese nur von Ihren Eltern oder
von im Vorab gelisteten Personen von der Kinderkrippe / Kita
Kleiner Mozart abgeholt werden. Bei der Anmeldung und auch
danach haben Sie die Möglichkeit uns eine Liste von Personen
zu geben, welche Ihr Kind aus unserer Kinderkrippen in Basel
für Sie abholen dürfen. Da wir diese Personen nicht
persönlich kennen, müssen wir Sie bitten uns die vollständigen
Namen, Adressen und die Ausweisnummern der Personen Vorab zu
geben. Bei Abholung müssen diese Personen den Ausweis
vorzeigen.
Bitte Beachten Sie:
Dieser Aufwand
dient ausschliesslich der Sicherheit Ihres Kindes / Ihrer
Kinder. Alle Daten verbleiben vertraulich und nicht digital
in unserer Kinderkrippen in Basel. Bitte teilen Sie uns
mit, falls sich Ihre Familiensituation ändert.
Bilder, Videos, Daten:
Mit der Vertragsunterzeichnung
bestätigen Sie, dass Bilder
und / oder Videos Ihres Kindes / Ihrer Kinder ohne vollständigen
Namen für das Krippenbuch und / oder für Newsletter
verwendet werden dürfen. Es werden keine Bilder und / oder
Videos Ihres Kindes / Ihrer Kinder anderweitig
veröffentlicht.
Schweigepflicht / Vertraulichkeit /
Stillschweigeklausel / Datenschutz:
Alle Mitarbeiter der
Kinderkrippen / Kita Kleiner Mozart unterliegen einer
absoluten Schweigepflicht. Vertragsdaten oder sonstige
persönliche Daten jeglicher Art, die Sie und Ihre Familie
betreffen, werden nicht an Dritte weiter gegeben und werden
absolut vertraulich behandelt und ausschliesslich für rein
interne Zwecke genutzt und Dritten ebenfalls nicht zugänglich
gemacht.
Essen Mahlzeiten:
In den Kinderkrippen
Kleiner Mozart in Basel wird auf ausgewogene, gesunde
Ernährung geachtet. Der Menüplan wird ausgehängt und kann
von den Eltern gerne eingesehen werden. Da das Mittagessen
ein wichtiger Bestandteil des Tages ist, gestalten wir es in
einer ruhigen und angenehmen Atmosphäre.
Das Kind entscheidet selber was und wie viel es essen
möchte.
Mitgebrachtes Essen der Kinder:
Grundsätzlich
brauchen Sie Ihrem Kind kein Essen mitgeben. Sollten Sie
aber darauf bestehen, dass, das Kind Essen von zu Hause zu
sich nimmt, sprechen Sie dies bitte mit der Krippenleitung
ab, damit wir uns darauf einstellen können. Der
Monatsbeitrag bleibt davon unberührt.
Die Krippe Trägerschaft:
Die Trägerschaft
der Kinderkrippen Kleiner Mozart in Basel ist der Verein
Kinderkrippen Kleiner Mozart mit Sitz in Basel. Präsident
des Vorstandes ist: Philipp Krickl
Betriebsbewilligung:
Die Kinderkrippe verfügt über eine
Betriebsbewilligung, diese dürfen
Sie gerne bei uns einsehen.
Team und Leitung:
Die Kinderkrippe wird von der Geschäftsleitung geführt, die
Pädagogische Führung liegt in
Händen der Pädagogischen Leitung. Kompetenzen,
Aufgabenbereiche und Anforderungen sind in der
Stellenbeschreibung für jedes Teammitglied schriftlich
geregelt.
Ausbildungsanforderungen:
Das gesamte
pädagogische Personal verfügt über eine abgeschlossene und
anerkannte Ausbildung. Die Kinderkrippe stellt ebenfalls
Praktikumsplätze zur Verfügung.
Personalführung:
Wir
setzten auf Eigenverantwortung und Eigeninitiative.
Regelmässige Mitarbeiter- gespräche
sind die zentralen Elemente der personellen Zusammenarbeit
und der stetigen Weiterentwicklung der Kinderkrippen Kleiner
Mozart in Basel.
Diverses Verbindlichkeit:
Die
Betriebsrichtlinien / AGB sind Bestandteil des
Betreuungsvertrages und somit verbindlich. Mit der
Inanspruchnahme eines Betreuungsplatzes erkennen die Eltern
die Gültigkeit der hier getroffenen Regelungen an. Ein
Exemplar der allgemeinen Geschäftsbedingungen ist in der
Kinderkrippe und auf der Webseite der Kinderkrippe Kleiner
Mozart unter
www.kinderkrippen-basel.ch für alle Eltern zugänglich.
Schriftform, Salvatorische Klausel, Mitwirkung,
Gerichtsstand:
Änderungen und Ergänzungen bedürfen
zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollte eine Bestimmung
oder ein Teil des Vertrages unwirksam sein, so bleibt die
Wirksamkeit im Übrigen unberührt.
Für den Fall, dass die aus dem Vertrag in Anspruch zu
nehmende Partei ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen
Aufenthaltsort nach Vertragsschluss aus dem
Geltungsbereiches des Gesetzes der Schweiz verlegt oder ihr
Wohnsitz oder ihr gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt
der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand
Basel vereinbart.